Resolution
angehend die Einführung von gestuften Studiengängen und Akkreditierung
- Der Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultätentag befürwortet
die Erprobung gestufter Abschlüsse, empfiehlt aber, nur solche Studiengänge
zu akkreditieren, deren Master-Abschluss mindestens dem Qualitätsniveau
der bisherigen Diplomstudiengänge entspricht. Dabei muss ein
auch vom zeitlichen Umfang her angemessener Anteil selbständiger
wissenschaftlicher Tätigkeit in der Abschlussphase gewährleistet
sein. Das Diplom hat sich in den mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fächern bewährt und sollte als wesentliche Säule des Ausbildungssystem
erhalten bleiben, was auch die zehn Thesen der KMK vom 12.06.2003 über
das Jahr 2010 hinaus zulassen. Ein Bachelor-Abschluss an einer Universität/Technischen
Hochschule muss auf einem wissenschaftsorientierten Studiengang basieren,
der auch einen nahtlosen Übergang in ein universitäres Master-Studium
gewährleistet. Es ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland
das Hochschulsystem bereits gegliedert ist. Konsekutive universitäre
Bachelor- und Master-Studiengänge bzw. -programme sind deshalb so
zu konzipieeren, dass ohne weitere zusätzliche Anforderungen
eine Promotion (entsprechend dem amerikanisch-englischen PhD) angeschlossen
werden kann. Eine Entwicklung, die flächendeckend mit einem Qualitätsverlust
einher geht, ist unbedingt zu vermeiden. Endgültige Entscheidungen
sind erst zu treffen, wenn die neuen Angebote sowohl hinsichtlich ihrer
Qualität als auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz bei den Arbeitgebern
positiv aufgenommen wurden. Dies trifft insbesondere auf den neu einzuführenden
berufsbefähigenden Bachelor-Abschluss zu.
- Hinsichtlich der Akkreditierung werden folgende schwerwiegende Mängel
festgestellt:
(a) Inzwischen haben sich ländereigene und fachspezifische Akkreditierungsagenturen
etabliert, die nicht nach einheitlichen Standards entscheiden. Es besteht
die Gefahr dass es dadurch zu einer für die Qualität schädlichen
Konkurrenzsituation zwischen den Agenturen kommt.
(b) Die Standardisierung von Qualitätskriterien ist unübersichtlich
und z.T. nicht nachvollziehbar. Die Kriterien für eine erfolgreiche
Akkreditierung sind zu vage und weisen der wissenschaftlichen Qualität
der Ausbildung keine eindeutige Priorität zu.
(c) Das Akkreditierungsverfahren ist bürokratisch unverhältnismässig
aufwendig. Gegenüber der bisherigen Praxis, die Ausbildungsinhalte
und Modalitäten über die Umsetzung von Rahmenprüfungsordnungen
zu realisieren, bedeutet das Akkreditierungsverfahren eine nicht akzeptierbare
Zunahme an Bürokratie. Sie nimmt in nicht hinnehmbarer Weise die
finanziellen und personellen Ressourcen der Hochschulen in Anspruch.
(d) Aufgrund der Tatsache, dass das Akkreditierungsverfahren ca. alle
fünf Jahre erneut durchlaufen werden soll, ergibt sich bei der gewünschten
Fächervielfalt eine für die Hochschuletats nicht akzeptable
finanzielle und administrative Dauerbelastung.
(e) Die in verschiedenen Landeshochschulgesetzen verankerte Qualitätssicherung
im Rahmen der Lehrevaluation stellt angesichts der notwendigen Reakkreditierung
im 5-Jahreszyklus eine unnötige Doppelung der Selbstberichtserstellung
da. Die dafür erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Belastungen
gehen zu Lasten der eigentlichen Aufgaben der Hochschule.
(f) Insgesamt ist eine unzureichende Transparenz in den Akkreditierungsorganen
zu bemängeln. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Fremdkorporationen,
die weder in der universitären Ausbildung Kompetenz besitzen, noch
als zukünftige Arbeitgeber der Absolventen in Frage kommen, paritätisch
an der inhaltlichen Ausgestaltung universitärer Ausbildungswege Mitspracherecht
erhalten haben. Die Auswahl der Experten erfolgt bisher nur bei der ASIIN
unter Beteiligung der Fachgesellschaften und Fakultätentage. Anders
als bei der DFG werden diese Experten aber nicht gewählt, sondern
benannt. Das Verfahren ist somit nicht ausreichend transparent.
Die Plenarversammlung des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultätentages
der Hochschulen Deutschland empfiehlt daher:
- Die Vereinfachung des bürokratischen Aufwands auf ein vertretbares
Maß
- Das Verfahren der Reakkreditierung so zu vereinfachen, dass die Kosten
gering gehalten werden
- Das Nebeneinander von verschiedenen Akkreditierungsagenturen ist so
zu regeln, dass einheitliche Qualitätsstandards insbesondere durch
die Mitwirkung von Fachgesellschaften und Fakultätentagen garantiert
sind
14.06.2003