vom 5. Januar 1968
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am 21. Juni 1971
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am 28. Mai 1974
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am 29. Mai 1979
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am 4. Juni 1991
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am 9. Juni 1995
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am 9. Juni 2001
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am 2. Juni 2012
geändert durch Beschluß der Plenarversammlung am14. Juni 2025
Der MNFT ist ein gemeinsames Organ der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen Deutschlands und koordiniert ihre Zusammenarbeit auf dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Gebiet.
Organe des Vereins sind:
1. die Delegiertenversammlung;
2. der Beirat;
3. das Leitungsteam und der Schatzmeister oder die Schatzmeisterin.
Die Delegiertenversammlung ist in folgenden Vereinsbelangen zuständig:
Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt, ist der Beirat ermächtigt, durch Beschluss Ordnungen zu erlassen wie:
a) Beitragsordnung
b) Geschäftsordnungen
